NO GUNS: Keine Waffen für Unterstützer der AfD LSA - Christian Teppe

Analyse der Beschlüsse des OVG Sachsen-Anhalt

13.08.2026 56 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

"Es geht weder darum, die Opposition auszuschalten, noch geht es darum, jemanden zu bestrafen."

OVG Sachsen-Anhalt:
Keine Waffen für Mitglieder und Unterstützer von Vereinigungen, die Bestrebungen verfolgen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten: Oberverwaltungsgericht bestätigt Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Bindung an die "Alternative für Deutschland" in Sachsen-Anhalt (AfD LSA).

§ 1 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG):
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

§ 4 Abs. 1 WaffG:
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller u.a. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt.

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG:
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, 
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren 

a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die 
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben.

Mit Christian Teppe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht, Jäger, Speaker und Autor spreche über das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Mitgliedern und Unterstützern der AfD Sachsen-Anhalt.
  • An welche Voraussetzungen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis geknüpft?
  • Geht es bei der Entscheidung darum, eine Oppositionspartei anzugreifen?
  • Gelten die Vorschriften des Waffengesetzes auch für Mitglieder und Unterstützer anderer Parteien, Vereinigungen oder Clubs?
  • Unterscheidet das Waffenrecht zwischen linksextremistischen und rechtsextremistischen Bestrebungen?
  • Welche Konsequenzen sind nach der Entscheidung zu erwarten?
  • Werden andere Bundesländer folgen?
Auf all diese - und noch viel mehr - Fragen richten Christian und ich den "All Eyes On"- Suchscheinwerfer.

Intro by "The Voice" aka Christoph Podszun 

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Auf ein Spiegelei mit Aiwanger: Interview mit Christian Teppe bei (R)ECHT INTERESSANT!

Zitierte Quellen:

Presseerklärung des OVG Sachsen-Anhalt vom 10.08.2026
§ 1 WaffG
§ 4 WaffG
§ 5 WaffG

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